Geschrieben von SB am 04.07.2011
Aquila AgrarINVEST IV - Agrarfonds mit Zukunft
Das Bevölkerungswachstum weltweit nimmt stetig zu und ein Ende ist längst nicht abzusehen. Während die Bevölkerungszahlen in den westlichen Industriestaaten und Russland aber sinken, steigern sich die Geburten in Südamerika, Afrika und Asien kontinuierlich. Aufgrund dieses Verhältnisses müssen in Zukunft mehr Nahrungsmittel angebaut werden. Das Problem: Ackerflächen sind knapp und werden aufgrund dieses Umstandes auch stetig teurer. Der Clou: Anleger können davon profitieren. Die Gelegenheit für eine solche Beteiligung bietet hierbei der geschlossene Fonds Aquila AgrarINVEST IV.
Mindestausschüttung von 6% ab 2014
Der Name der Fondsgesellschaft, die den Aquila AgrarINVEST IV Fonds anbietet, lautet Oceania Agrar GmbH & Co. KG, das Emissionshaus ist die Aquila Capital aus Hamburg. Die Laufzeit ist mit 7,5 Jahren angegeben. In dieser Zeit soll ein Kapitalmittelrückfluss von 168 Prozent vor der Abgeltungssteuer erreicht werden. Ab 2014 ist nach Angaben des Anbieters mit dem Fonds Aquila AgrarINVEST IV eine Ausschüttung von mindestens 6 Prozent pro Jahr zu erwarten. Diese Rendite soll auf bis zu 135 Prozent pro Jahr im Jahre 2019 steigen.
Beteiligung an neuseeländischer Viehzucht
Realisiert werden sollen diese Zahlen durch Beteiligungen an erfolgreichen Farmen in Neuseeland. Durch Schaf- und Rinderzucht haben sie hervorragende Zukunftsaussichten, vor allem durch ihre Nähe zum asiatischen Absatzmarkt. Dieser Markt wird in den nächsten Jahren bei konstant hohem Wirtschaftswachstum eine Vergrößerung der chinesischen Mittelschicht mit sich bringen – und diese hat vor allem Appetit auf Fleisch. Durch Flächenvorteile und zusätzlich vorgesehene Optimierungsmaßnahmen können die neuseeländischen Farmen, an denen sich Aquila AgrarINVEST IV beteiligt, diesen Bedarf decken und Fleisch in großen Mengen liefern.
Der Aquila AgrarINVEST IV ist eine vielversprechende (Sachwerte) Anlage, da sie in ein Gut investiert, welches auch in der größten Wirtschaftskrise immer gefragt sein wird: Lebensmittel. Der wirtschaftliche Aufstieg Asiens kann, wenn er nicht jäh abstürzt, nur eine Zunahme des Fleischkonsums bedeuten – mit der Folge, dass der Wert von Ackerland und damit einhergehend dem Aquila AgrarINVEST IV steigen wird.
Geschrieben von SB am 06.03.2011
Das Bremer Emissionshaus Ventafonds hat mit dem Öko-Energie Umweltfonds 1 eine geschlossene Beteiligung aufgelegt, deren Ziel die Gewinnung von Öl aus Kunststoffabfällen ist. Der Fonds ist das erste Projekt des erst 2005 gegründeten Emissionshauses im Umweltbereich. Damit möchten die Bremer vom Trend zur Öko-Energie profitieren. Die mit den Geldern des Umweltfonds in Mannheim geplante Anlage soll aus Kunststoffabfällen ein hochwertiges Produktöl herstellen, das nach Angaben des Emissionshauses in der Qualität etwa leichtem Heizöl entsprechen wird.
Vollständige Finanzierung aus Eigenkapital geplant
Das geplante Volumen der Beteiligung beträgt 26,8 Millionen Euro, die vollständig aus dem durch die Fondsinvestoren bereitgestellten Eigenkapital aufgebracht werden sollen. Es werden also keine zusätzlichen Kredite aufgenommen. Dies verringert zwar die Renditechancen, senkt aber gleichzeitig das Risiko. Bis Ende 2011 soll die Platzierungsphase abgeschlossen sein. Wer bis dahin investieren will, muss sich mit mindestens 10.000 Euro beteiligen. Hinzu kommen fünf Prozent Ausgabeaufschlag (Agio). Frühzeichner sollen im Gegenzug einen Abschlag (Disagio) von vier Prozent erhalten. Allerdings ist dieses Kontingent begrenzt.
Durchschnittlich 14 Prozent jährliche Rückzahlung geplant
Auf die Beteiligung, also den nach Abzug des Ausgabeaufschlags investieren Betrag, sollen über den gesamten Zeitraum durchschnittlich 14 Prozent pro Jahr ausgeschüttet werden. Der Fonds soll bis Ende 2022 laufen. Da es sich um eine geschlossene Beteiligung handelt, kann nach dem 31.12.2011 nicht mehr investiert werden und vor dem 31.12.2022 abgesehen von den Ausschüttungen kein Geld entnommen werden.
Geschrieben von SB am 26.02.2011
Der Hannover Grund Wohnportfolio Eins wird als geschlossene Beteiligung aufgelegt und hat eine unbefristete Laufzeit. Die Mindestbeteiligung liegt bei 15.000,- EUR zuzüglich 5% Agio, es werden jährlich 5,25% Rendite vor Steuern prognostiziert, wobei eine Gesamtausschüttung von 165,9% nach Steuern vorgesehen ist. Die Prognosen wurden gegenwärtig bis zum 31.12.2020 erstellt. Das geplante Investitionsvolumen für die geschlossene Beteiligung liegt bei 47 Millionen Euro mit einem Eigenkapitalanteil von etwa 55%.
Stabile Mieteinnahmen erwartet
Der Hannover Grund Wohnportfolio Eins Fonds investiert in wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien in ganz Deutschland, bei denen stabile Mieteinnahmen erwartet werden, daneben ist ein Verkauf nach Ablauf von 11 Jahren geplant. Für die Investition wurden Kriterien zur Auswahl der Objekte vertraglich festgelegt. Die Mitglieder des Fondsmanagements sind in der Immobilienwirtschaft verantwortlich tätig und besitzen die immobilienspezifischen Kompetenzen, sie achten darauf, Objekte in attraktiven Lagen mit solider Mieterstruktur auszuwählen.
Auszahlung schon während der Laufzeit
Die Auszahlungen auf die geschlossene Beteiligung erfolgen in der Regel schon während der Laufzeit. Bei der Renditeangabe nach der internen Zinsfuß-Methode (IRR) wird die Verzinsung des jeweils gebundenen Kapitals ausgewiesen. Dies berücksichtigt Zu- und Abflüsse sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrem zeitlichen Bezug. Es wird daher die Rendite auf das dynamisch gebundene durchschnittliche Kapital, nicht auf das anfangs eingesetzte Kapital berechnet, ein Vergleich mit anderen Kapitalanlagen wie festverzinslichen Wertpapieren wäre nicht zutreffend.
Ausschüttungen nicht voll steuerpflichtig
Die Ausschüttungen sind nicht in voller Höhe steuerpflichtig. Immobilien in Deutschland befinden sich derzeit auf einem 20jährigen Tiefstand, daher scheint die geschlossene Beteiligung renditeträchtig.
Geschrieben von admin am 25.10.2010
Solarfonds mit Solaranlagen in Deutschland. Erneuerbare Energie für beständige Erlöse.
Bei dem GSI Solarfonds Deutschland 1 handelt es sich um eine klassische Unternehmensbeteiligung von verschiedenen Investoren an einem gemeinsamen Projekt. Das gemeinsame Projekt ist ein Solarkraftwerk (als “Solarpark” bezeichnet) in der Gemeinde Helbra im Landkreis Mansfeld-Südharz.
Der GSI Solarfonds Deutschland 1 ist eine geschlossene Beteiligung, d.h. während der Laufzeit ist ein vorzeitiger Verkauf oder das verspätete Einsteigen in das Projekt nicht möglich. Dies bietet den Vorteil, dass das Unternehmen ein Projekt mit einer festen Kapitalbasis für ein gemeinsames Ziel verwirklicht. Es gibt also keinen täglichen Börsenhandel oder eine Handelbarkeit der Anteile. Deshalb ist diese Anlage für Anleger geeignet, die das Geld für die gesamte prognostizierte Laufzeit (im Prospekt wird der 31.12.2020 genannt) investieren möchten und können. Er wird somit Teilhaber an einem Unternehmen, geht also eine geschlossene Beteiligung ein.
Somit sind der Einzahlungszeitpunkt (binnen einer Woche nach Annahme der Beitrittserklärung) sowie die Laufzeit (31.12.2020) unwiderruflich festgelegt. Die Erträge werden sowohl aus dem verbleibenden Restwert der Anlage zum Verkaufszeitpunkt, als auch den ständigen Verkaufserlösen des produzierten Stromes generiert. Auch die Kosten für die Erstellung des Solarkraftwerkes sind bereits fest vereinbart.
Solaranlage als solide Geldanlage
Für alle Zahlungen im Zusammenhang mit dem GSI Solarfonds Deutschland 1 als unternehmerische, geschlossene Beteiligung gilt: Diese Einkünfte werden mit dem günstigen Steuersatz der Abgeltungsteuer und nicht einem ggf. höheren persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Hinter dem GSI Solarfonds Deutschland I befindet sich also eine tatsächliche unternehmerische Tätigkeit, die Herstellung von Solarstrom, und nicht etwa irgendein konstruiertes oder zusammengemischtes Konstrukt, wie bei manchen Zertifikaten.
Wer sich also für nachhaltige Investment und Energieversorgung interessiert, der sollte sich diese geschlossene Beteiligung einmal näher ansehen.
Geschrieben von admin am 08.05.2009
Das Unternehmen Voigt & Coll. GmbH ist ein unabhängiges Emissionshaus für internationale Kapitalanlagen. Hierzu zählt neben dem Auflegen hauseigener Fonds die Beratung von Emittenten internationaler Kapitalanlagen bezüglich Strukturierung, Produktdesign, Marketing und Vertriebskonzept. Ergänzt wird die Leistungspalette des Unternehmens durch Research, Analyse und Bewertung auf dem Markt befindlicher Angebote.
Das Anfang 2005 gegründete Unternehmen mit einem Team von Spezialisten mit mehr aus 15 Jahren Erfahrung in der Finanzbranche verwaltet derzeit ein Fondsvermögen von über drei Milliarden Euro.
Spezialisten auf dem Gebiet der geschlossenen Beteiligungen
Zu den Spezialgebieten von Voigt & Coll. GmbH zählen unter anderem die Konzeption und Emission geschlossener Beteiligungen in den Sektoren Immobilien, Erneuerbare Energien sowie alternative Investments. Das Unternehmen strebt mit Hilfe seiner erfahrenen Experten und externem Sachverstand eine überdurchschnittlich hohe Kapitalverzinsung mit Anlagen in den genannten Bereichen an.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beratung potenzieller Emittenten von geschlossenen Fonds oder Kapitalbeteiligungen. Das Beratungsangebot ist dabei umfassend definiert, beginnend bei der Planung und Konzeption des aufzulegenden Finanzprodukts bis hin zum professionellen Marketing und Vertrieb. Die Berater von Voigt & Coll. GmbH beziehen auch die unternehmerischen Ziele und Strategien des Emittenten in das Beratungskonzept ein.
Auf Wunsch erarbeiten die Vermögensberater von Voigt & Coll. GmbH ein individuelles Konzept zur Vermögensanlage, gestützt auf Erfahrung sowie unabhängige Expertisen und Analysen zu möglichen Investitionsbereichen.
Geschrieben von admin am 01.09.2008
Anleger, die ihr Geld in einen geschlossenen Fonds investieren, wollen natürlich dessen Rendite vorher genau berechnen. Für diese Berechnung, die anschließend in den Verkaufsprospekten abgedruckt wird, wird häufig die IRR-Methode angewandt. Diese Methode, die auch Internal Rate of Return, also als Rendite nach dem Internen Zinsfuß genannt wird, ermittelt hierbei in erster Linie die Rendite des tatsächlich in der Anlage investierten Kapitals. Gleichzeitig werden bei der IRR-Methode Zahlungsströme, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen (Einzahlungen, Ausschüttungen sowie steuerliche Ergebnisse) berücksichtigt. Dies erfordert jedoch verschiedene Annahmen. So müssen beispielsweise die Ausschüttungen terminiert werden, weiterhin muss die Veräußerung des jeweiligen Objekts zum Ende der Laufzeit bereits prognostiziert werden. Da eine geschlossene Beteiligung jedoch selten geradlinig verläuft, ist die IRR-Methode von verschiedenen Unsicherheiten geprägt.
IRR-Methode – ein Beispiel
Als Beispiel für die Berechnung soll eine Anlage dienen, bei der jährlich ein Ertrag von 5% p.a. erwirtschaftet und auch ausgeschüttet wird. Am Ende der Laufzeit erhält der Anleger seinen Kapitaleinsatz zurück. In diesen Fällen, die vorwiegend bei festverzinslichen Wertpapieren vorkommen, ist das gebundene Kapital identisch mit dem Anlagebetrag, der interne Zinsfuß ist somit gleich der Durchschnittsrendite. Anders ist dies jedoch bei geschlossenen Fonds, die während der Laufzeit nicht ausschütten, sondern die erst am Ende der Laufzeit den Anlagebetrag plus Zinsen bezahlen, gleiches gilt für Anlagen, die bereits während der Laufzeit Teile des gebundenen Kapitals wieder auszahlen. Da die letzteren beiden Situationen die Mehrheit darstellen, sollte der interne Zinsfuß nicht als einziges Kriterium für die Ermittlung der Rendite genutzt werden.
Geschrieben von admin am 01.08.2008
Wenn von einer geschlossen Beteiligung die Rede ist, dann kann darunter ein geschlossener Fonds verstanden werden. Das heißt hier gibt es zwei Begrifflichkeiten, die ein und dasselbe bezeichnen. Mit einer geschlossenen Beteiligung investieren mehrere Anleger in ein gemeinsames Projekt innerhalb des Zeitraumes, in dem dieses am Markt platziert wird. Wenn die geplante Eigenkapitalquote erzielt ist, dann wird der Fonds geschlossen. Die Anleger die in geschlossene Beteiligungen investieren, werden auf diese Art und Weise zu Unternehmern, tragen alle Risiken, die über die Laufzeit der Beteiligung auftreten und sind Nutznießer der Chancen, die sich durch dieses Projekt ergeben. Für geschlossene Beteiligungen gibt es weder Tageskurse noch einen öffentlichen Markt. Die Laufzeiten der geschlossenen Beteiligungen liegen im Allgemeinen zwischen 10 und 20 Jahren. Meist sind geschlossene Beteiligungen industrielle Großprojekte wie beispielsweise Schiffsbeteiligungen, Flugzeugleasingfonds, Medienfonds oder Containerbeteilungen und Immobilienfonds.
Vorteil geschlossene Fonds - geringe Abhängigkeit von Börsenkursen
Nach der weitgehenden Abschaffung der Steuervorteile hat diese Anlageklasse den Wandel hinzu Rendite starken Anlagemodellen geschafft. Geschlossene Beteiligungen werden mittlerweile immer häufiger als durchaus ebenso finanziell attraktive wie auch intelligente Kapitalanlagen gesehen. Meist bieten sie hohe Ausschüttungen für die Anleger und sind unabhängig von Börsenschwankungen. Der interessierte Anleger erwirbt geschlossene Beteiligungen über Fondsvermittler oder über seine Bank, wobei diese Form des Investments eher keine Geldanlage für Kleinanleger darstellt. Der Mindestanlagebetrag von etwa 5.000 Euro ist für die Dauer der Anlagezeit gebunden und sollte daher während der Laufzeit nicht für andere Investitionen des Anlegers eingeplant werden müssen.
Die beliebtesten geschlossenen Beteiligungen sind Schiffsfonds und geschlossene Immobilienfonds, die immer noch kleinere steuerliche Vorteile haben und eine meist attraktive Ausschüttungspolitik bis hin zu 20% pro Jahr (Schiffsbeteiligungen) innehaben.
Geschrieben von admin am 03.07.2008
Geschlossene Fonds sind aus verschiedenen Gründen für Investoren interessant. So bietet ein geschlossener Fonds z.B. eine deutlich bessere Renditechance als normale Geldanlagen. Diese Fonds oder auch geschlossene Beteiligung, wie sie auch genannt werden, werden professionell von langjährig-erfahrenen Experten gemanagt, was den Vorteil hat, dass Anleger die Handlungsentscheidung auf einen Spezialisten übertragen und sich nicht selbst darum kümmern müssen.
Geschlossene Fonds als mittel- bis langfristige Geldanlage
Wer sich für eine Geldanlage in geschlossene Fonds entscheidet, hat sich entschieden mittel- bis langfristig d.h. etwa 10 bis 15 Jahre in eine Anlage zu investieren. Dabei sind, anders als dies vielfach angenommen, keine sonderlich großen Anlagebeträge notwendig. Mittlerweile kann häufig bereits ab einer Summe von etwa 5.000 Euro eine Anlage in eine solche Beteiligung vorgenommen werden. Höhere Anlagebeträge sind aber durchaus die Regel.
Steuerliche Vorteile spielen untergeordnete Rolle
Einst waren steuerliche Vorteile das Haupt- wenn nicht sogar das einzige Argument für den Kauf einer geschlossenen Beteiligung. Aufgrund einer im Jahr 2005 vorgenommenen Änderung der Steuergesetzgebung ist dieser Vorteil quasi nicht mehr existent. Dennoch werden spezielle steuerliche Vorteile einzelner Anlageklassen durchaus in Kauf genommen, sofern sie dem Anlageerfolg dienen. So bietet z.B. analog der Besteuerung eines Immobilien Direktinvestments (Erwerb von Wohneigentum) ein geschlossener Immobilienfonds die Möglichkeit die Wertsteigerung bei einem Verkauf des Objektes steuerfrei zu vereinnahmen sofern die Immobilie nach der Haltefrist von 10 Jahren verkauft wird. Dieser und andere steuerlichen Vorteile werden von geschlossenen Fonds Initiatoren (Anbietern) bei der Konzeption der Anlage berücksichtigt und zum Vorteil der Käufer bei der Investition des Fondskapitals berücksichtigt.
Verbesserte Risikoverteilung durch geschlossene Fonds
Geschlossene Fonds sind eine gute Investition als Beimischung in eine Gesamt-Anlagestrategie. Aufgrund der weitgehenden Unabhängigkeit von Börsen- und Konjunkturschwankungen bieten die unterschiedlichen Varianten eine Möglichkeit Ertrags-Chancen und Anlage-Risiko optimaler zu verteilen.
Möglichweise interessant sind geschlossene Beteiligungen, die in Segmente investieren, welche aufgrund ihrer Bedeutung steuerlich begünstigt Erträge erzielen. So genießen z.B. Solar- und Windkraftanlagen den Vorteil, der staatlich geförderten Stromabnahme zum Festpreis.
Bevor eine Anlage in dieser Anlageklasse vorgenommen wird, sei allerdings jedem Anleger empfohlen sich den Verkaufsprospekt genau anzuschauen. Nicht alles was hübsch aussieht, ist auch eine gute Geldanlage.