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Nettotonnen und die Auswirkungen auf Schiffsbeteiligungen

Geschrieben von admin am 06.09.2008


Anleger, die in Schiffsbeteiligungen investieren, können sich über hohe Renditen freuen, die zudem nahezu steuerfrei vereinnahmt werden können. Diese Steuerfreiheit ist möglich, da der Gewinn eines Schiffes in Deutschland seit 1999 nach der Nettoraumzahl errechnet werden kann (so genannte Tonnagesteuer). Unter der Nettoraumzahl versteht man hierbei das jeweilige Fassungs- und Transportvermögen eines Schiffes, was vielfach auch in Nettotonnen angegeben werden kann.

Gewinnermittlung Tonnagesteuer

Wählt eine Kapitalgesellschaft für die Ermittlung des Gewinns die Tonnagesteuer, muss diese in jedem Fall gezahlt werden, und zwar unabhängig vom tatsächlichen Gewinn. Da die meisten Schiffsbeteiligungen allerdings sehr hohe Renditen erzielen, die oftmals im zweistelligen Bereich liegen, ist die Tonnagesteuer in eigentlich jedem Fall die beste Wahl.

Anzahl der Nettotonnen bestimmen die Steuerlast

Bei der Tonnagesteuer handelt es sich aber nicht wirklich um eine Steuer, sondern wie beschrieben um die Ermittlung des Gewinns. Dieser wird anhand der Nettotonnen festgelegt. Ein Schiff beispielsweise mit einer Größe bis 1.000 Nettotonnen muss derzeit 0,92 Euro pro Tag und 100 Nettotonnen an Gewinn versteuern. Bei einem Schiff mit über 25.000 Nettotonnen liegt dieser Betrag bei 0,23 Euro pro Tag und 100 Nettotonnen.

Für Eigentümer einer Schiffsbeteiligung bedeutet dies, dass ihr Gewinn, der sich aus dem Ertrag des Schiffes abzüglich den Verwaltungsprovisionen der Fondsgesellschaft sowie etwaigen Zinsen errechnet, ebenfalls nach der Tonnagesteuer ermittelt wird. Somit ergibt sich eine Steuerlast zwischen 0,1-0,4%, bezogen auf das vom Anleger eingebrachte Kapital.

Was ist Tonnagesteuer?

Geschrieben von admin am 06.08.2008


Unter der Tonnagesteuer versteht man eine pauschale Gewinnermittlung bei Handelsschiffen, die in Deutschland seit dem Jahr 1999 möglich ist. Der hier ermittelte Gewinn kann unter Umständen von der tatsächlichen Bilanz abweichen, denn die Gewinnermittlung erfolgt auf der Grundlage der Nettoraumzahl des Schiffes, die auch Tonnage genannt wird. Es kann allerdings nicht jedes Schiff die Tonnagesteuer anwenden. Dies ist vielmehr an einige Voraussetzungen gebunden. So muss das Schiff im internationalen Verkehr eingesetzt sein und seine Bereederung muss in Deutschland erfolgen. Auch die Geschäftsleitung der Reederei muss in Deutschland ansässig sein, das Schiff muss weiterhin in einem inländischen Schiffsregister eingetragen sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Tonnagesteuer genutzt werden.

Gewinnermittlung auf Basis der Tonnagesteuer

Die Tonnagesteuer hat hierbei vor allem Vorteile. Wie bereits beschrieben, erfolgt die Gewinnermittlung einzig nach dem Fassungsvermögen des Schiffes. Hieraus folgt, dass der ermittelte Gewinn relativ klein ist, was zu einer nur geringen Steuerbelastung von etwa 0,1-0,4% der Erträge führt. Vor allem für Inhaber geschlossener Schiffsbeteiligung ist diese Gewinnermittlung sehr positiv, denn so entfällt die Steuerpflicht ihrer Schiffsbeteiligung für Erträge nahezu vollständig.

Der einzige Nachteil der Tonnagebesteuerung ist, dass die Gewinne auch dann versteuert werden müssen, wenn sie lt. Bilanz gar nicht angefallen sind. Bei den derzeit stark nachgefragten Containerschiffen, Tankschiffen sowie den Frachtern (Bulk-Carrier) sind Jahre mit geringem oder keinem Gewinn allerdings in den letzten Jahren sehr selten geworden. Ein unternehmerisches wie wirtschaftliches Risiko bleibt dennoch bestehen.