Geschrieben von admin am 06.09.2008
Gewinnermittlung Tonnagesteuer
Wählt eine Kapitalgesellschaft für die Ermittlung des Gewinns die Tonnagesteuer, muss diese in jedem Fall gezahlt werden, und zwar unabhängig vom tatsächlichen Gewinn. Da die meisten Schiffsbeteiligungen allerdings sehr hohe Renditen erzielen, die oftmals im zweistelligen Bereich liegen, ist die Tonnagesteuer in eigentlich jedem Fall die beste Wahl.
Anzahl der Nettotonnen bestimmen die Steuerlast
Bei der Tonnagesteuer handelt es sich aber nicht wirklich um eine Steuer, sondern wie beschrieben um die Ermittlung des Gewinns. Dieser wird anhand der Nettotonnen festgelegt. Ein Schiff beispielsweise mit einer Größe bis 1.000 Nettotonnen muss derzeit 0,92 Euro pro Tag und 100 Nettotonnen an Gewinn versteuern. Bei einem Schiff mit über 25.000 Nettotonnen liegt dieser Betrag bei 0,23 Euro pro Tag und 100 Nettotonnen.
Für Eigentümer einer Schiffsbeteiligung bedeutet dies, dass ihr Gewinn, der sich aus dem Ertrag des Schiffes abzüglich den Verwaltungsprovisionen der Fondsgesellschaft sowie etwaigen Zinsen errechnet, ebenfalls nach der Tonnagesteuer ermittelt wird. Somit ergibt sich eine Steuerlast zwischen 0,1-0,4%, bezogen auf das vom Anleger eingebrachte Kapital.