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König & Cie - MS KING ROBERT Schiffs-Fonds

Geschrieben von admin am 15.10.2008

Beim König & Cie. - MS KING ROBERT handelt es sich um einen geschlossenen Fonds. Es handelt sich also anders als bei einem offenen Fonds um eine unternehmerische Beteiligung, mit der der Anleger am boomenden Markt der Frachtschifffahrt partizipieren kann. Das traditionsreiche Hamburger Emissionshaus König & Cie. bietet mit dem Fonds die Möglichkeit in ein Schiff zu investieren, welches die verschiedensten Güter weltweit transportieren kann.

MS King Robert profitiert von fünf Jahren Festcharter und Währungsabsicherung

Ein besonderer Vorteil des König & Cie. - MS KING ROBERT ist die Tatsache, dass durch einen 5-Jahres Festcharter ein besonders hohes Maß an Ertragssicherheit besteht. In diesem Zeitraum ist das Schiff für 48.000 Dollar am Tag an eine Gesellschaft aus Japan verchartert. Für die Gesamtlaufzeit stellt König & Cie. eine Gesamtausschüttung von ca. 210 % in Aussicht, welche dem Anleger durch die Tonnagesteuer nahezu steuerfrei zufließt. Angesichts der weltweit zunehmenden Nachfrage nach Transportdienstleistungen auf dem Seeweg erscheint der König & Cie. - MS KING ROBERT als ein sehr attraktives Investment, mögliche Devisenschwankungen könnten allerdings einen nachhaltigen Einfluss auf die prognostizierte Wertentwicklung der geschlossenen Schiffsbeteiligung haben, auch wenn der Fonds durch Termingeschäfte gegen Wechselkursrisiken aus EUR/USD abgesichert ist.

Konstante Renditeaussicht – unabhängig von der Börsenentwicklung

Der Fonds läuft bis zum 31. Dezember 2024, während der Laufzeit wird mit einer jährlich relativ konstanten Rendite im hohen einstelligen Bereich kalkuliert, was Anlegerherzen vor allem bei schwankenden Aktiennotierungen wie derzeit besonders interessieren dürfte. Da die Mindestbeteiligung bei 15.000 Euro liegt, eignet sie sich für ein breites Publikum als gute Kapitalanlage. Das Agio liegt bei 5 % und damit im üblichen Bereich für geschlossene Fonds. Der Anlagebetrag kann in Schritten von 1.000 Euro beliebig erhöht werden.

Nettotonnen und die Auswirkungen auf Schiffsbeteiligungen

Geschrieben von admin am 06.09.2008


Anleger, die in Schiffsbeteiligungen investieren, können sich über hohe Renditen freuen, die zudem nahezu steuerfrei vereinnahmt werden können. Diese Steuerfreiheit ist möglich, da der Gewinn eines Schiffes in Deutschland seit 1999 nach der Nettoraumzahl errechnet werden kann (so genannte Tonnagesteuer). Unter der Nettoraumzahl versteht man hierbei das jeweilige Fassungs- und Transportvermögen eines Schiffes, was vielfach auch in Nettotonnen angegeben werden kann.

Gewinnermittlung Tonnagesteuer

Wählt eine Kapitalgesellschaft für die Ermittlung des Gewinns die Tonnagesteuer, muss diese in jedem Fall gezahlt werden, und zwar unabhängig vom tatsächlichen Gewinn. Da die meisten Schiffsbeteiligungen allerdings sehr hohe Renditen erzielen, die oftmals im zweistelligen Bereich liegen, ist die Tonnagesteuer in eigentlich jedem Fall die beste Wahl.

Anzahl der Nettotonnen bestimmen die Steuerlast

Bei der Tonnagesteuer handelt es sich aber nicht wirklich um eine Steuer, sondern wie beschrieben um die Ermittlung des Gewinns. Dieser wird anhand der Nettotonnen festgelegt. Ein Schiff beispielsweise mit einer Größe bis 1.000 Nettotonnen muss derzeit 0,92 Euro pro Tag und 100 Nettotonnen an Gewinn versteuern. Bei einem Schiff mit über 25.000 Nettotonnen liegt dieser Betrag bei 0,23 Euro pro Tag und 100 Nettotonnen.

Für Eigentümer einer Schiffsbeteiligung bedeutet dies, dass ihr Gewinn, der sich aus dem Ertrag des Schiffes abzüglich den Verwaltungsprovisionen der Fondsgesellschaft sowie etwaigen Zinsen errechnet, ebenfalls nach der Tonnagesteuer ermittelt wird. Somit ergibt sich eine Steuerlast zwischen 0,1-0,4%, bezogen auf das vom Anleger eingebrachte Kapital.

Was ist Tonnagesteuer?

Geschrieben von admin am 06.08.2008


Unter der Tonnagesteuer versteht man eine pauschale Gewinnermittlung bei Handelsschiffen, die in Deutschland seit dem Jahr 1999 möglich ist. Der hier ermittelte Gewinn kann unter Umständen von der tatsächlichen Bilanz abweichen, denn die Gewinnermittlung erfolgt auf der Grundlage der Nettoraumzahl des Schiffes, die auch Tonnage genannt wird. Es kann allerdings nicht jedes Schiff die Tonnagesteuer anwenden. Dies ist vielmehr an einige Voraussetzungen gebunden. So muss das Schiff im internationalen Verkehr eingesetzt sein und seine Bereederung muss in Deutschland erfolgen. Auch die Geschäftsleitung der Reederei muss in Deutschland ansässig sein, das Schiff muss weiterhin in einem inländischen Schiffsregister eingetragen sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Tonnagesteuer genutzt werden.

Gewinnermittlung auf Basis der Tonnagesteuer

Die Tonnagesteuer hat hierbei vor allem Vorteile. Wie bereits beschrieben, erfolgt die Gewinnermittlung einzig nach dem Fassungsvermögen des Schiffes. Hieraus folgt, dass der ermittelte Gewinn relativ klein ist, was zu einer nur geringen Steuerbelastung von etwa 0,1-0,4% der Erträge führt. Vor allem für Inhaber geschlossener Schiffsbeteiligung ist diese Gewinnermittlung sehr positiv, denn so entfällt die Steuerpflicht ihrer Schiffsbeteiligung für Erträge nahezu vollständig.

Der einzige Nachteil der Tonnagebesteuerung ist, dass die Gewinne auch dann versteuert werden müssen, wenn sie lt. Bilanz gar nicht angefallen sind. Bei den derzeit stark nachgefragten Containerschiffen, Tankschiffen sowie den Frachtern (Bulk-Carrier) sind Jahre mit geringem oder keinem Gewinn allerdings in den letzten Jahren sehr selten geworden. Ein unternehmerisches wie wirtschaftliches Risiko bleibt dennoch bestehen.

Wer kann einen geschlossenen Fonds kaufen?

Geschrieben von admin am 08.07.2008


Werden geschlossene Fonds konzipiert, so geschieht dies in der Regel in der Unternehmensform einer Kommanditgesellschaft. Ein Anleger, der sich also für einen solchen Fonds entscheidet, wird somit Kommanditist und haftet in der Höhe seiner Einlage. In eher seltenen Fällen werden geschlossene Fonds auch als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aufgelegt, bei der Gesellschafter zusätzlich auch mit ihrem Privatvermögen haften. Somit besteht bei geschlossenen Fonds das mögliche Risiko, dass die Einlage bei einer Fehlinvestition des Fonds komplett verloren wäre. Trotz all dieser Risiken – jeder, der über die notwendige Mindestanlagesumme verfügt, kann einen geschlossenen Fonds kaufen.

Jeder der möchte kann investieren

Grundsätzlich kann jeder Privatanleger in einen geschlossenen Fonds investieren, sofern er die notwendigen Kenntnisse über die Chancen und Risiken der Anlage besitzt oder sich von einem Berater über diese Punkte aufklären lässt. Der Erwerb von Anteilen erfordert lediglich das Ausfüllen und Unterschreiben eines so genannten Zeichnungsscheins. Mit diesem erklärt der Anleger seinen Beitritt zur Gesellschaft und kann zusätzlich festlegen, ob er als Kommanditist ins Handelsregister eingetragen werden möchte oder ob er diese Aufgabe einem Treuhänder überlässt.

Informationen sind Trumpf

Jeder Anleger sollte sich jedoch über die jeweilige Laufzeit des Fonds sowie dessen Risiken informieren, denn nicht für jeden Anleger sind geschlossene Fonds interessant. Sie eignen sich in erster Linie für langfristig orientierte Anleger, die nach einer alternativen Anlageform suchen. Besonders Schiffsbeteiligungen haben zudem den Vorteil, dass die Erträge hieraus aufgrund der Tonnagesteuer kaum versteuert werden müssen. Auch daraus beziehen z.B. Schiffsbeteiligungen die Beliebtheit bei vermögenden Privatpersonen.

Wer sich für geschlossene Fonds interessiert und bislang keine Erfahrungen auf diesem Anlagegebiet gesammelt hat, der sollte einen Termin mit einem Finanzberater vereinbaren. Dieser wird die bisherigen Anlagen prüfen und anschließend gemeinsam mit dem Anleger entscheiden, ob eine Investition in geschlossene Fonds zum augenblicklichen Zeitpunkt sinnvoll und gewinnbringend wäre. Aber auch hier gilt: Ein prüfender Blick auf die Empfehlung des Berater kann auch nicht schaden.