Geschrieben von admin am 12.02.2009
Nach einem wirklich unerquicklichen Geschäftsverlauf im Jahr 2008, schafft der VGF Verband Geschlossene Fonds sich jetzt eine geänderte Ausgangslage für die Entwicklung zukünftiger Geschäfte. Waren Emissionshäuser wie auch Vertriebe des Anlagebereichs geschlossene Fonds bislang nur sich selbst und ihren Anlegern verpflichtet, so sollen in Zukunft Branchenstandards etabliert werden, die mehr Transparenz und Vertrauen für die Mitglieder der Branche schaffen sollen.
Kernpunkte der beschlossenen Standards stellen eine Eintragungspflicht für Vertriebe und ein Nachweis der Befähigung der Vertriebsleistung bzw. deren Kompetenz nach. Konnte bislang eine beliebige Geschäftsidee zu einem geschlossenen Fonds Konzept gewandelt und an den unbedarften Investor vermittelt werden, so sollen Vertriebe zukünftig analog den Versicherungs- und Investmentfonds-Vermittlern eine dem § 34c Gewerbeordnung (GewO) gleichgestellt Erlaubnis nach Paragraf 34d GewO zuzurechnende Erlaubnis haben und darüber hinaus einer Eintragungspflicht unterliegen.
Mindest-Eigenkapitalausstattung vorgesehen
Mit diesen grundsätzlichen Regeln sollen schwarze Schafe in der Branche identifiziert werden und gleichzeitig Anlegern eine bessere Beratung Konzept tragende Geschäftsmodelle offeriert werden. Ebenfalls im VGF Vorschlag enthalten sein wird eine Regelung des minimalen Eigenkapitals des Unternehmens, welches auf 300.000 Euro festgesetzt werden soll und der Nachweis von fachlicher Qualifikation, die zur Führung eines solchen Unternehmens befähigt. Welche das sind und wie diese zu erwerben sind für den Fall, dass Vertriebe über keine dieser Verpflichtung hinreichende Qualifikation verfügen ist allerdings nicht näher geregelt.
Tatsache ist, es muss sich am zersplitterten Markt der geschlossenen Fonds Anbieter deutlich mehr Professionalität einstellen, will man das verlorene Kundenvertrauen zurückgewinnen. Nach dem quasi Zusammenbruch der Schiffs-Charterraten und dem folgenden drastischen Einbruch der Schiffsbeteiligungsnachfrage suchen Emissionshäuser händeringend nach neuen Beteiligungsmodellen, die zukunftssicher sind und Anleger begeistern helfen. Mit der beschlossenen Selbstverpflichtung gibt sich die Branche zumindest den notwendigen Ruck die Rahmenbedingungen für eine bessere Zukunft zu schaffen. Ob Anleger das honorieren, wird die Zukunft zeigen.
Geschrieben von admin am 29.01.2009
Mit der Veröffentlichung der Absatzzahlen des letzten Jahres bestätigt der Verband der Geschlossenen Fonds (VGF) den bereits vermuteten Nachfrage-Einbruch bei geschlossenen Beteiligungen. Konnten im Jahr 2007 noch 11,1 Mrd. Euro Kapital für diverse Beteiligungsmodelle eingesammelt werden, so verzeichneten die Anbieter im letzten Jahr einen Einbruch um rund 25% auf nur noch 8,3 Mrd. Euro. Als nahezu unverkäuflich erweisen sich seit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers und der Verschärfung der Kreditkrise vor allem Schiffsbeteiligungen, da hier der rapide Rückgang der internationalen Handelsaktivitäten zu einem abrupten Verfall der Charterraten geführt hat. In der Folge gerieten die Kosten- und Ertragskalkulationen der Anbieter aus dem Lot, was zu einer weiteren Verunsicherung bei potentiellen Investoren beigetragen hat.
Flugzeugsfonds stark – Aussichten für Waldfonds gut
Einen positiven Eindruck vermochten im letzten Jahr nur Flugzeugsfonds zu vermitteln. Nachdem diese Anlageklasse lange Jahre keine Beachtung erfuhr, konnten im letzten Jahr dort rund 700 Mio. Euro Anlagekapital eingesammelt werden. Ob dies als positives Zeichen für 2009 gewertet werden kann ist aber durchaus fraglich, ähnlich dem Logistiksektor leiden auch Fluggesellschaften unter einem Rückgang der Transportnachfrage. Unternehmen sparen sich bereits jetzt die Flugstrecken ihrer Mitarbeiter zu Gunsten einer Bahnfahrt ein.
Nachhaltige Investments gefragt
Gute Aussichten sollten 2009 vor allem in den Bereichen der Regenerativen Energien und Nachhaltigkeitsfonds bestehen. Hier kann auf den anhaltenden Trend des staatlich geförderten Ausbaus der Bioenergie gesetzt werden, deren Erlöskalkulation teilweise auf staatlich garantierten Vergütungsmodellen basiert, welche ganz einfach den klaren Vorteil der Risikovermeidung aufweisen.
Geschrieben von admin am 30.10.2008
Die SIGNA Property Funds Deutschland AG gehört zu der renommierten, österreichischen SIGNA Gruppe und bietet sowohl privaten als auch institutionellen Anlegern innovative und sichere Kapitalanlagen im Bereich geschlossener Immobilienfonds an. Das Know-How und die Marktposition der Muttergesellschaft zeichnet das Unternehmen hierbei aus und verleiht diesem eine überragende Performance in Bezug auf die angebotenen Produkte. Als Mitglied des Verbandes Geschlossene Fonds e.V. (VGF) engagiert sich die SIGNA Property Funds Deutschland AG für ein gutes und konfliktfreies Auskommen zwischen Anlegern und Fondsanbietern und übernimmt damit ein hohes Maß an Verantwortung.
Im Rahmen der emittierten Projekte ist das Unternehmen in der Lage, sämtliche Bestandteile der Wertschöpfungskette eigenständig darzustellen. Hierzu zählt sowohl die Planung, als auch die Konzeption innovativer Kapitalanlagen, deren Vertrieb, das aktive Fondsmanagement und die umfassende Betreuung der beteiligten Investoren. Im Fokus stehen hierbei Anlageobjekte, die sich neben hohen Renditen vor allem auch durch ein ausgeprägtes Sicherheitskonzept auszeichnen. Langfristigkeit und Nachhaltigkeit werden hier durch sorgfältige Selektionsprozesse in Bezug auf die Zielobjekte und ein verantwortungsvolles Gesamtmanagement erreicht. Die Philosophie der SIGNA AG beinhaltet die Konzentration auf das Wesentliche. Eine hohe Qualität verbindet sich mit attraktiven Erträgen, gehobener Sicherheit und einem stabilen Wachstum zu einem Gesamtprodukt, das den Wünschen und Anforderungen der vertretenen Anlegerschaft in vollem Umfang Rechnung trägt. Hierbei verpflichtet sich der Initiator zu einer ausgeprägten Klarheit und Transparenz in Bezug auf unternehmerische Entscheidungen und deren Kommunikation an die beteiligten Partner.
Geschrieben von admin am 11.08.2008
Geschlossenen Fonds zeichnen sich dadurch aus, dass – im Gegensatz zu den auch gerne „offene Fonds“ genannten Investmentfonds, hier nur im Platzierungszeitraum Kapital investiert werden kann. Im Anschluss daran wird der Fonds dann für Neuanlagen geschlossen. Dies ist notwendig, da der Anleger einen vorab bestimmten Anteil am Eigenkapital des Fonds mit seiner Einlage finanziert. Ist das Eigenkapital vollständig eingezahlt, kann also kein neuer Anleger mehr hinzukommen sofern keine Kapitalerhöhung beschlossen wird. Dies ist eher unüblich, aber grundsätzlich aber nicht unmöglich, da es sich bei geschlossenen Fonds um eine Unternehmensbeteiligung handelt, die nach der gleichen gesetzlichen Richtlinien arbeitet, wie jedes andere Unternehmen auch.
Geschlossene Fonds Käufer werden Kommanditisten
Der Käufer eines geschlossenen Fonds wird dann in der Regel zum Kommanditisten, sicher aber zum Unternehmer, da alle Chancen wie auch Risiken des geschlossenen Fonds nun an ihn übergehen. Schiffsfonds, regenerative Energien, wie zum Beispiel Windkraftanlagen und auch Medienfonds, bei denen in Filme investiert wird, sind typische geschlossenen Fonds. Als alternative Anlagen werden Windkraftfonds und Biogasfonds bezeichnet. Auch der so genannte Zweitmarkt investiert in geschlossenen Fonds.
Anlage in geschlossene Fonds - kaum beachtetes Milliarden Investments
Rund 12,7 Milliarden Euro wurden alleine im Jahr 2007 (lt. VGF) in die verschiedenen geschlossenen Fonds Angebot investiert. Das ist umso überraschender, da bis vor wenigen Jahren von einem „Grauen Kapitalmarkt“ die Rede war, wenn die Sprache auf dieses Investmentgebiet kam. Staatliche Kontrollen und eine Abkehr von Steuersparmodellen haben dem Image der Branche nachdrücklich gut getan und ermöglichen jetzt auch einer deutlich breiteren Anlegerschicht den Einstieg in diese renditeorientierte Anlageklasse.
Mittlerweile wurde ein Prospektierungsstandard gesetzt, der von Wirtschaftsprüfern überprüft wird und bei Zuwiderhandlung gesetzliche Gegenmaßnahmen ermöglicht. Die Prospekthaftung ermöglicht es Anlegern den Initiator für Schäden haftbar zu machen, die durch unwahre oder irreführende Angaben innerhalb des Verkaufsprospekts entstanden sind.